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Grundsteuer

Wer in einer Eigentumswohnung oder Haus wohnt, zahlt jährlich Grundsteuer. Diese wird nun reformiert.

Im Jahr 2022 wird für alle Eigentümer die Grundsteuer-Erklärung zur Pflicht. Diese Pflicht kann nicht auf Mieter übertragen werden.

 

Wir unterstützen Eigentümer bei der Abgabe der Grundsteuer-Erklärung.

Wohnhaus
Wanddekor

Wer muss die Grundsteuer zahlen? 

Mit der Grundsteuer wird in Deutschland Grundbesitz besteuert. Jeder Eigentümer von Grundbesitz muss diese Steuer an die Gemeinde vierteljährlich entrichten, jeweils zum:

  • 15. Februar 

  • 15. Mai 

  • 15. August

  • 15. November 

Besteuert werden bebaute- und unbebaute Grundstücke, Eigentumswohnungen, Ein- und Mehrfamilienhäuser.

Kapitalanleger können die Grundsteuer als Betriebskosten auf ihre Mieter umlegen.

Grundsteuer-Erklärung wird ab 2022 zur Pflicht

Die Grundsteuer wird neu berechnet. Ab dem 01.01.2022 wird jedes Grundstück in Deutschland neu bewertet. Damit die neue Grundsteuer berechnet werden kann, muss das Finanzamt und die Gemeinde den Wert der Immobilie ermitteln. 

Deshalb kommt damit für alle Eigentümer die neue Pflicht der Grundsteuer-Erklärung. Diese muss im Zeitraum 01.07.2022 bis 31.01.2023 abgegeben werden. 

Hinweis: Die Grundsteuer-Erklärung muss zusätzlich zur Einkommenssteuererklärung abgegeben werden. Somit müssen Immobilieneigentümer gleich 2 Erklärungen beim Finanzamt einreichen. 

Wir unterstützen Sie! 

Die First für die Abgabe der Grundsteuer-Erklärung ist relativ kurz. Wir entlasten Sie bei der Abgabe Ihrer Grundsteuer-Erklärung und übernehmen die Abgabe für Sie. 

 

Zusätzlich erhalten Sie von uns direkt die Berechnung des neuen Grundsteuerwertes für Ihre Immobilie. So wissen Sie heute schon, wie die Grundsteuer ab 2025 für Sie ausfallen wird, sofern der Hebesatz sich nicht verändert.

Bereits seitens vieler Fachkreise bestehen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Ermittlungsgrundlagen der Bescheide, deshalb legen wir für Sie gerne fristgerecht Einspruch gegen den Bescheid ein. So gilt dieser unter Vorbehalt, bis eine rechtlich vertretbare Grundlage für die Grundsteuer geschaffen wurde. 

Checkliste: Für die Grundsteuer-Erklärung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Informationsschreiben zur Grundsteuerreform

  • Grundbuchauszug (außerhalb NRW)

  • Baujahr

  • Wohn- und Nutzfläche 

  • Eigentümerangaben

Was passiert nach der Grundsteuer-Erklärung?

Ob man nach der Grundsteuer-Erklärung mehr zahlen muss, wird sich im Verlauf bis 2025 klären. In der Regel liegen aktuell der Grundsteuerberechnung alte Werte zugrunde. Durch über die Jahre gestiegenen Immobilienpreise haben sich die Werte deutlich verändert, weshalb eine Reform beschlossen wurde. Für die Berechnung ist der Hebesatz entscheidend, den die Gemeinden erst beschließen müssen. 

Die neuen Grundsteuer-Beträge sind erst ab 2025 zu zahlen. 

Bis dahin Erhalten Sie als Eigentümer mehrfach Post:

  • 01.01.2022 Stichtag der ersten Hauptfeststellung

       (kein Handlungsbedarf)

  • 1 - 2 Quartal 2022 Informationen zur Grundsteuerreform

       (kein Handlungsbedarf)

  • 01.07.2022 - 31.01.2023 Abgabezeitraum der Grundsteuer-Erklärung. Hier müssen Sie die Erklärung entsprechend vornehmen. Wir unterstützen Sie gerne dabei. 

  • Ende 2022 - 2024 Sie bekommen 3 Bescheide per Post. In denen steht, wie viel Grundsteuer Sie zukünftig zahlen müssen. Nachdem die Gemeinde die Hebesätze festgelegt hat, bekommen Sie den eigentlichen Grundsteuerbescheid über die Höhe der Steuer ab 2025.

  • 01.01.2025 Ab jetzt bezahlen Sie die neue Grundsteuer wie bisher vierteljährlich. 

Unsere Preise: 

Wir rechnen nach der gültigen Steuerberatervergütungsverordnung StBVV ab. 

Lächelnde Mitarbeiterin
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